Wie können Immobilienunternehmen in der Krise das Heft des Handelns behalten? Der aktuelle Beschluss des Amtsgerichts München zur vitectum GmbH (Az 1508 IN 3775/25) zeigt den Weg auf: Durch eine professionell vorbereitete Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung operativ am Ruder, während das Portfolio unter gerichtlichem Schutz restrukturiert wird.
Der juristische Rahmen: Beschluss des Amtsgerichts München
In dem Verfahren über das eigene Vermögen der vitectum GmbH mit Sitz in Unterföhring hat das Amtsgericht München am 07.01.2026 um 12:10 Uhr die Weichen für die Zukunft gestellt. Trotz Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde dem Antrag der Geschäftsführung entsprochen und das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.
Warum vitectum? Die Vorteile der Sanierungsplanung
Das Gericht bestätigte ausdrücklich die hohe Qualität der von der vitectum GmbH eingereichten Eigenverwaltungsplanung. Dieser Vertrauensbeweis ist die Basis für eine erfolgreiche Herausgabe des Portfolios aus der Krisensituation:
- Schlüssigkeit & Vollständigkeit: Die Planung wurde vom Insolvenzgericht als vollständig und schlüssig bewertet. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Aussichtslosigkeit der Sanierung.
- Erhalt der Geschäftsführung: Thomas Lauterfeld bleibt als Geschäftsführer voll handlungsfähig. Eine Abgabe der Verwaltungs- und Verfügungsgewalt an einen externen Verwalter erfolgt nicht.
- Professionelle Überwachung: Zur Absicherung der Gläubigerinteressen wurde Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld zum Sachwalter bestellt.
Operativer Fokus: An- und Verkauf sowie Vermietung
Der Geschäftszweig der vitectum GmbH – der Handel und die Vermietung von Immobilien – erfordert tiefgreifendes Marktverständnis. In der angeordneten Eigenverwaltung kann die Gesellschaft ihr Know-how weiterhin einsetzen, um laufende Mietverhältnisse zu stabilisieren und Verkaufsverhandlungen für einzelne Assets im Portfolio eigenständig voranzutreiben. Ziel ist es, den Werterhalt des Portfolios zu maximieren und die Gläubigerbefriedigung auf ein optimales Niveau zu heben.
Offizielles Verfahren am Amtsgericht München.
Frist für Insolvenzgläubiger zur Anmeldung.
Erste Gläubigerversammlung in München.
Transparenz und Gläubiger-Kommunikation
In der Phase der Eigenverwaltung ist Transparenz das wichtigste Gut. Durch die enge Anbindung der Lkm-geführten Geschäftsführung an die verfahrensbevollmächtigten Experten wird sichergestellt, dass alle insolvenzrechtlichen Mitteilungspflichten gewahrt bleiben. Die positive Bewertung des Gerichts zeigt, dass vitectum bereit und in der Lage ist, die Geschäftsführung konsequent an den Interessen der Gläubiger auszurichten.
Offiziellen Eröffnungsbeschluss herunterladen (PDF)
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